Kostenmiete

Mit der Einführung des Mietzinsreglements schafft die abl Klarheit, Transparenz und Solidarität bei der Mietzinsgestaltung nach dem Kostenmiet-Modell. Mit der Kostenmiete sichern wir langfristig preisgünstigen Wohnraum und die Anpassung an aktuelle Entwicklungen und strategische Ausrichtungen. 

Was ist eine Kostenmiete?
Eine Kostenmiete setzt auf eine langfristige Betrachtung der Siedlungen, die auch künftigen Generationen preisgünstigen und nachhaltigen Wohnraum sichert. Deshalb sind die Mieten für abl-Wohnungen vorausschauend berechnet.

Neben den Kapitalkosten, einem allfälligen Baurechtszins, den Betriebs- und Verwaltungskosten sind dies auch die Zuweisung in den statutarisch festgelegten Erneuerungsfonds, Abschreibungen und die Berücksichtigung von Unternehmensrisiken. Eine klare, einfache und transparente Berechnung der Mieten, die auch eine angemessene genossenschaftliche Solidarität beinhaltet, ist oberstes Ziel der abl. Deshalb werden diese gesamten Kosten angemessen, genossenschaftlich und solidarisch verteilt.

Die abl vergleicht die Entwicklung ihrer tatsächlichen Kosten jährlich und berechnet die Mieten grundsätzlich alle fünf Jahre neu. So kann sie sprunghafte Mietzinserhöhungen vermeiden. Treten dennoch wesentliche und nachhaltige Kostenveränderungen ein (+/–3 %), sind raschere Anpassungen möglich.

Zeitplan und Umsetzung
Das Kostenmiete-Modell wird bei der Berechnung der Mieten unserer Neubauprojekte Himmelrich 3 (2. Etappe) und Obermaihof bereits angewendet. Bei den bestehenden abl-Siedlungen erfolgt die Einführung frühestens am 1. Januar 2025. 

Kontakt

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Armando Wigger
Leiter Projekt- und Qualitätsmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung
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