Aus der Geschäftsstelle

Die abl-Kostenmiete – Haben Sie Fragen?

Im Juli-magazin haben wir Ihnen die abl-Kostenmiete – die Zusammensetzung sowie den Zeitplan bezüglich Einführung und Umsetzung – vorgestellt. Gerne sammeln und beantworten wir weiterhin Ihre Fragen.

Seit Juli ist das Mietzinsreglement, welches das Kostenmiete-Modell definiert, in Kraft und auf abl.ch/kostenmiete abrufbar. Dort ist ebenfalls ein Merkblatt zu finden, welches für eilige Leserinnen und Leser die wichtigsten Punkte zur abl-Kostenmiete erklärt.  

Die wichtigsten Punkte
Das abl-Kostenmiete-Modell verteilt die gesamten Kosten angemessen, genossenschaftlich und solidarisch. Die Berechnung der Mieten ist klar, einfach und transparent und beinhaltet auch eine angemessene genossenschaftliche Solidarität. Die abl setzt damit auf eine langfristige Betrachtung ihrer Siedlungen, die auch künftigen Generationen preisgünstigen und nachhaltigen Wohnraum sichert.

Die Bestimmungen in den Mietverträgen werden vereinheitlicht: So wird künftig für alle Mietenden der Mietzins im Voraus auf den Ersten jedes Monats fällig, wie dies übliche Praxis ist. Weiter werden einheitlich sämtliche anfallenden Heiz- und Nebenkosten verursachergerecht verrechnet, mit Stichtag 31.12. des Abrechnungsjahres. Zudem wird der Beitrag für den Genossenschaftskulturfonds im Mietvertrag separat ausgewiesen.

Das Kostenmiete-Modell wird bei der Berechnung der Mieten unserer Neubauprojekte Himmelrich3 (2. Etappe), Obermaihof und obere Bernstrasse bereits angewendet. Bei den bestehenden abl-Siedlungen erfolgt die Einführung frühestens ab dem 1. Januar 2025. 

Stellen Sie uns Ihre Fragen  

Haben Sie Fragen zum Reglement und zum Kostenmiete-Modell? Stellen Sie uns diese bitte per Mail an: kostenmiete (at) abl.ch. Die eingegangenen Fragen werden gesammelt, aufbereitet und mit den Antworten allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.