Generalversammlung

So lassen Sie Ihre Stimme an der GV richtig vertreten

Die Agenda ist voll, die Lust am Mitwirken jedoch gross? Falls Sie am Montag, 2. Juni 2025, verhindert sein sollten und nicht an der GV teilnehmen können, ist das zwar schade – mit der Stimmrechtsvertretung ist Ihre Stimme jedoch nicht verloren.

Jedes abl-Mitglied kann maximal zwei Stimmen auf sich vereinen.

Vor der Generalversammlung (GV) erhält jedes volljährige und somit stimmberechtigte Mitglied eine Einladung inklusive des sogenannten Stimmrechtsausweises. Dieser ist eine personalisierte «Eintrittskarte» zur GV. Sollten Sie am Tag der GV verhindert sein und möchten dennoch ihre Stimme abgeben, ist die Rückseite des Stimmrechtsausweises für Sie relevant.

Gemäss Art. 30 der abl-Statuten ist eine Stimmrechtsvertretung durch ein handlungsfähiges Mitglied Ihrer Wahl oder durch ein Familienmitglied, das in der gleichen Hausgemeinschaft wie Sie lebt, möglich. Jedoch kann kein Mitglied mehr als zwei Stimmen auf sich vereinen. Sprich: Jedes Mitglied hat seine eigene plus maximal eine weitere Stimme, die vertreten werden kann. Damit die Stimmrechtsvertretung möglich wird, fragen Sie ein abl-Mitglied, das noch keine zweite Stimme vertritt, für eine Vertretung an. Oder Sie fragen jemanden aus Ihrer Familie, die*der mit Ihnen wohnt, ob sie*er für Sie an die GV gehen und Sie entsprechend mit einer Stimme vertreten möchte. Diese Person muss nicht zwingend abl-Mitglied sein. Wenn Sie jemanden gefunden haben, der Sie vertreten will, füllen Sie vor der GV die Rückseite Ihres Stimmrechtsausweises vollständig aus. Das heisst, der Name der Person, die Sie vertritt, Datum und Unterschrift müssen ausgefüllt sein. Nur halb oder gar nicht ausgefüllte Stimmrechtsvertretungen dürfen nicht angenommen werden und sind ungültig.

Sind Ihre Bankdaten aktuell?

Nach der 101. Generalversammlung zahlen wir ­Ihnen die Zinsen auf Ihr Genossenschaftskapital aus. Erst dann hat die GV voraussichtlich der ­Jahresgewinnverwendung sowie den vorge­schlagenen Verzinsungen zugestimmt. Um den Betrag über­­weisen zu können, brauchen wir aktuelle Bankverbindungsdaten. Bitte teilen Sie uns ­allfällige Änderungen bis Ende Mai über ­unsere Website unter «meine abl» oder per E-Mail an ­mitglieder (at) abl.ch mit.