Häufig gestellte Fragen

Die abl hat häufig gestellte Fragen rund ums Wohnen im Himmelrich 3 gesammelt. Habe Sie Fragen zum Ausbaustandard, zur Mobilität, zu den Parkmöglichkeiten oder zur Siedlung allgemein? Hier werden Sie fündig.

Fragen zur Mitgliedschaft beider Genossenschaft und zur abl allgemein werden hier beantwortet. 
 

 

Allgemeine Fragen zur  Siedlung Himmelrich 3 (2. Bauetappe)

Total werden rund 250 Wohnungen erstellt. In der 2. Bauetappe insgesamt 75 Wohnungen. Davon 
4 1.5-Zimmer-Wohnungen, 
24 2.5-Zimmer-Wohnungen, 
19 3.5-Zimmer-Wohnungen, 
23 4.5-Zimmer-Wohnungen, 
5 5.5-Zimmer-Wohnungen

Nein, die Wohnungen werden ab Plan vermietet.

Nein. Sollten bis Sommer 2023 noch Wohnungen frei sein, können diese bei Mietinteresse besichtigt werden.

Nein. Im Herbst 2023 wird es ein Einweihungsfest geben. Ob dann Wohnungen besichtigt werden können ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht klar.

Verträge wurden bereits mit einem Kinderkleiner-, Kinderbuch-, Secondhandladen und einem Velo-Bistro unterschrieben. Mit einem Gastropartner ist die abl im Gespräch.

Ja, seit 2019: Die Stiftung Contenti bezieht Wohnräumlichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die Spitex Gewerberäumlichkeiten.

Ja, in der 2. Bauetappe werden zwei städtische Kindergärten realisiert. Es ist kein Kinderhort vorgesehen.

Ja, der Innenhof ist für alle Mietenden im Himmelrich 3 nutzbar. Den zukünftigen Mieter/-innen der zweiten Etappe ist der Aussenraum im Süden (bei den Bahngeleisen) vorenthalten. Bei der Gestaltung können die Mietenden teilweise mitwirken.

Ja, es ist ein Spielplatz für Kleinkinder im Hof vorhanden. Der Spielplatz der städtischen Kindergärten (südseitig, Bahngeleise) ist ausserhalb der Schulzeiten und in den Ferien von den Mietenden der zweiten Etappe nutzbar. Zudem befindet sich ein Spielplatz im Bleichergärtli.

Eine Energiezentrale erzeugt mit Grundwasserwärmepumpen kombiniert mit Gas die Wärme für die drei Siedlungen Himmelrich 1, 2 und 3.

Ja, auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage Strom erzeugen.

Ja, keine Begrenzung, der Wohnungsgrösse angepasst.


Mieten

Nach Anmeldeschluss werden alle Anmeldungen geprüft. Ca. 14 Tage später erhalten alle Bewerber/-innen ein Schreiben, in welchem sie über den Ausgang der Bewerbung informiert werden.

Per 1. August 2022: Claridenstrasse 1, 3, 5, 5a

Die Einzugsdaten sind verbindlich, die Wohnungen werden auf die publizierten Daten hin fertiggestellt sein.
Gemäss Belegungsvorschrift der abl hat ein Drei-Personen-Haushalt als WG Vorrang gegenüber einem Zwei-Personen-Haushalt bzw. gegenüber einem Paar.

Nein, im Himmelrich 3 gibt es eine Gemeinschaftswerkstatt, die genutzt werden kann. Ebenso kann der Gemeinschaftsraum für diverse Zwecke genutzt werden.

Jeder Wohnung steht maximal ein Kellerabteil zur Verfügung.

Ja, das Pflichtanteilkapital wird aktuell mit 1.00 % verzinst. Jedes Jahr entscheidet die Generalversammlung darüber, wie hoch das Kapital verzinst wird, dies kann von Jahr zu Jahr variieren. Freie Anteile von bis zu CHF 50'000 werden im Moment zu 2. % verzinst. Siehe Genossenschaftskapital (Weisung).

Die abl empfiehlt einen Dauerauftrag einzurichten, der Mietzins kann nicht per Lastschrift beglichen werden.
Die Mieten sind Kostenmieten. Damit werden die Finanzaufwände (z. B. Zinsen) und die Verwaltungskosten beglichen, der Unterhalt und Werterhalt der Liegenschaften sowie die Rückstellungen zur Erneuerung derselben sichergestellt. Es sind keine zusätzlichen Renditeprozente eingerechnet worden. Die Mieten in dieser Höhe sollen eine sichere Zukunft der abl garantieren.

 

Parkmöglichkeiten und Mobilität

Pro Wohnung kann max. ein Parkplatz gemietet werden jedoch nur, solange freie Parkplätze verfügbar sind. Insgesamt werden in der Einstellhalle 230 Parkplätze für die Siedlungen Himmelrich 1, 2 und 3 erstellt. Zusätzlich werden 50 öffentliche, kostenpflichtige Parkplätze erstellt.

Der Norm entsprechend 3.50 m.

Ja, einige Parkplätze werden mit Stromanschluss ausgerüstet sein. Nach Bedarf können zusätzliche E-Parkplätze eingerichtet werden.

Ja, in der Einstellhalle.

Ja, es gibt separate Veloräume pro Hauseingang sowie Veloparkplätze vor dem Haus entlang der Claridenstrasse.

Ja, pro Haus einen, teilweise gemischt mit Velo.


Ausbaustandard

Pro Haus mindestens eine Maschine, ein Tumbler sowie zwei Trockenräume.
Der Einbau eines Waschturmes (Waschmaschine/Tumbler) ist in bestimmten Wohnungen gegen Mietzinsaufschlag von CHF 30 möglich. Eigene Geräte sind nicht erlaubt. In den 1.5- und 2.5-Zimmer-Wohnungen ist der Einbau nicht möglich.
Ja, alle Wohnungen haben Einbauschränke, zudem verfügen die meisten Wohnungen über ein Reduit.
Es handelt sich um Kombi-Kühlschränke, d.h. jeder Kühlschrank verfügt über einen separates Tiefkühlabteil.
Ja, alle Wohnungen sind mit Geschirrspüler ausgestattet.
Die Küchenschränke verfügen im Unterbau über drei Einzel-Schubladen.
Ja. Eichenparkett, Langriemen, matt versiegelt.
Ja, ausserdem hat jeder Raum einen eigenen Raumthermostat und ist individuell beheizbar.
Ja, ausgenommen raumhohe Fenster, diese können nur gedreht werden (Drehflügel).
Nein, nur die Fenster an der Bundesstrasse haben einen höheren Schallschutzwert von >36 dB, alle anderen Fenster haben einen Schallschutzwert von >25 dB. Dies ist ein Standartwert, welcher die heute geltenden Lärmschutzvorschriften des Bundes erfüllt.
Ja, die Wohnungen haben als Standard zwei Vorhangschienen, Typ VS 57. 

Nein, die Fenster haben Stoffmarkisen, die ausserhalb der Fenster geführt werden. Diese sind alle elektrisch bedienbar ab einer Markisenbreite von 60 cm.

Die Türlichthöhe liegt bei 2.10 m.

Die Dachschräge beginnt bei allen Wohnungen bei 50 cm.

Die 4.5- und 5.5-Zimmer-Wohnungen verfügen über Duschen und Badewannen (zwei Nasszellen). Bei 1.5-, 2.5- und 3.5-Zimmer-Wohnungen hat es entweder Dusche oder Kombi-Badewanne. Diese haben speziell flache Stehflächen und sind nur 43 cm hoch (normale Höhe ist 51 cm).

Es sind Duschwannen eingebaut, jedoch ohne Rand, so dass die Duschen mit Rollator oder Rollstuhl befahren werden könnten.
Ja, sämtliche Duschtassen sind Bodeneben, entweder mit den Massen 90x90 cm oder 90x120 cm. Die Breite der Wohnungstüren liegt bei 90 cm, jene der Zimmertüren bei 80 cm.

Wandplatten grau glasiert, Bad-Bodenplatten (15x15 cm) sind rot-braun. Siehe Vermietungsbroschüre.

Zwischen 5 bis 9 m2. Die meisten Kellerabteile sind etwa 7 m2 gross. Kleineren Wohnungen werden tendenziell kleinere, grossen Wohnungen tendenziell grössere Kellerabteile zugewiesen.
Ja, alle Kellerabteile haben eine Steckdose, die Strommessung geht über den entsprechenden Wohnungszähler.
Vertragspartner ist UPC. Jede/-r Mieter/-in kann den Provider jedoch selbst wählen. Die Provider rechnen mit den Mietenden direkt ab, die Kosten für den Anschluss werden nicht über die Nebenkosten abgerechnet, die Rechnung dafür zahlt jede/-r Mietende selbst.