Genossenschaftskultur

Lust auf einen Siedlungsanlass? Die abl unterstützt Sie gerne

Die abl fördert das Zusammensein und die Geselligkeit, wie hier am Jungfrauweg-Fest im Jahr 2018.

Ob mit zusätzlichem Material, Unterstützung bei der Planung oder einem kleinen finanziellen ­Zustupf: Wir helfen Ihnen beim Frühlingserwachen Ihrer Siedlung.

Die Tage werden wieder länger, die Frühlingssonne wärmt die Sitzbänke und macht Lust auf Beisammensein und geselligen Austausch. Die Innenhöfe und Aussenräume sowie die Gemeinschaftsräume in den abl-Siedlungen bieten sich als Treffpunkt an für gemeinsame Essen, zum Anstossen, Spielen und Feiern.
Die abl freut sich, wenn Bewohnerinnen und Bewohner aktiv sind und gemeinsam mit und für Nachbarinnen und Nachbarn einen Anlass für ihre Siedlung organisieren. Die Fachstelle Genossenschaftskultur und Soziales kann solche Anlässe unter anderem mit einem finanziellen Beitrag unterstützen.
Möchten Sie zum Beispiel anlässlich des Tags der Nachbarschaft eine Tavolata im Gemeinschaftsraum organisieren? Oder einen Brunch mit Teilete im Innenhof? Planen Sie einen Sommer-Apéro auf der Dach­terrasse? Führen Sie ein Erntedankfest im Garten durch? Oder möchten Sie einen Film im Gemeinschaftsraum zeigen?

Ihre Ansprechpartnerinnen

Fachstelle Genossenschaftskultur und Soziales, Katrin Burri und Regula Aepli, Kontakt:
genossenschaftskultur (at) abl.ch, 041 227 29 37

Finanzielle Unterstützung
Ein solches Vorhaben will geplant sein, manchmal braucht es auch zusätzliche Infrastruktur und Möblierung sowie etwas Geld. Nehmen Sie mit der Fachstelle Genossenschaftskultur und Soziales Kontakt auf. Wir besprechen mit Ihnen das Vorhaben und bieten Unterstützung nach Bedarf. Damit Ihr Anlass finanzielle Unter­stützung erhält, soll er grösstenteils von den Bewohnerinnen und Bewohnern organisiert und kommuniziert werden. Und sämtliche Bewohner und Bewohnerinnen sollen willkommen sein.

Leihmaterial der abl
Das Leihmaterial kann nach Absprache mit der abl ­bezogen und retourniert werden. Folgendes steht zur Verfügung:
– sieben Festbankgarnituren
– zwei Partyzelte, drei mal drei Meter
– zwei Partyzelte, drei mal sechs Meter
– ein Beamer