Aus der Geschäftsstelle

Wohnungen für Geflüchtete und Anträge zur Generalversammlung

 

Hilfe für Ukrainische Geflüchtete

Der Vorstand hat beschlossen, insgesamt acht abl-Wohnungen für geflüchtete Familien aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen. Die ersten vier sind bereits aus dem Wohnungsmarkt genommen worden und können ab Juni 2022 übergeben werden. Weitere vier folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Für die Koordination arbeiten die abl-Verantwortlichen eng mit den zuständigen kantonalen Stellen zusammen. Wollen auch Sie helfen und beispielsweise ein Zimmer zur Verfügung stellen? Die abl begrüsst dies sehr und bittet alle Interessierten, sich direkt beim Kanton Luzern zu melden. Unter daf.lu.ch/Ukraine_Informationen finden Sie alle wichtigen Informationen, Fragen und Antworten (inkl. Hotline-Nummer) rund um das Thema. Falls Sie jemanden bei sich aufnehmen, bitten wir Sie, uns dies zu melden. Ein E-Mail mit Ihrer Adresse und Name/-n des/der Untermieters/-in an info (at) abl.ch reicht. 

Anträge bis 2. Mai einreichen

Anträge in der Zuständigkeit der Generalversammlung können bis 2. Mai 2022 (Poststempel) mit dem Vermerk «Antrag Generalversammlung» schriftlich eingereicht werden an Präsidentin Marlise Egger Andermatt (an m.egger_andermatt (at) abl.ch oder allgemeine baugenossenschaft luzern, Bundesstrasse 16, 6003 Luzern). Die Generalversammlung findet schriftlich statt vom 14. bis 25. Juni 2022 (Poststempel 24. Juni). Davor findet am 13. Juni 2022 ein Infoanlass im Forum der Messe Luzern statt. Alle stimmberechtigten Mitglieder erhalten die Details per Post.