Aus dem Vorstand
abl empfiehlt ein Ja zur BZO-Teilrevision
Im November kommt die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung an die Urne. Für die abl eine wichtige Vorlage – vier Anpassungen tangieren ihre Projekte. Ein Ja bedeutet grünes Licht. Die Vorlage Würzenbachmatte stellt die Gemeinnützigen vor ein Dilemma.
Betroffen von BZO-Änderungen: die Areale ewl und Industriestrasse.
Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) hat seit der öffentlichen Auflage für Diskussionen gesorgt und zu unterschiedlichen Einsprachen geführt. So auch gegen die BZO-Änderungen auf den Arealen Industriestrasse und ewl. Unbestritten sind hingegen die Änderungen, welche die Projekte Obermaihof 1 und Himmelrich 3 betreffen.
Areale beidseits der Industriestrasse
Bei der Kooperation Industriestrasse wird mit der Erhöhung der Überbauungsziffer (ÜZ) und der Fassadenhöhe ermöglicht, dass eine vielfältige Überbauung mit einer breiten Palette an Wohnraum entsteht. Für alle fünf am Projekt beteiligten Wohnbaugenossenschaften sind die Änderungen in der BZO eine wichtige Grundlage, um dieses Pionierprojekt im Interesse des gemeinnützigen Wohnungsbaus realisieren zu können. Auch auf der anderen Seite der Industriestrasse, auf dem ewl-Areal, ist die abl als Partnerin für den gemeinnützigen Wohnungsbau beteiligt. Die Anpassung der BZO ermöglicht hier die Umsetzung des gelungenen Siegerprojektes «Rotpol». Sie dienen der Erhöhung des sogenannten Anordnungsspielraums: Damit können einerseits die komplexen logistischen Anforderungen erfüllt werden und andererseits attraktivere Aussenräume und Erdgeschossnutzungen mit Quartierbezug entstehen. Um genügend viele gemeinnützige Wohnungen umsetzen zu können – inklusive des geplanten Pflegezentrums für betagte Menschen in Kooperation mit der Viva Luzern AG – ist die Erhöhung der ÜZ und der Fassadenhöhe für die abl sehr wichtig.
Unbestrittene Anpassungen
Für die Sanierung der Wohnsiedlung Maihofhalde wurden bereits in der BZO-Gesamtrevision von 2013 die Baulinien entfernt und die Strasse der Bauzone zugeordnet. Dies ermöglichte eine flexiblere Anordnung von allfälligen Ersatzbauten. Das aktuelle Projekt bietet anstelle der bisherigen Erschliessungsstrasse einen grosszügigen Siedlungsraum. Die notwendige Verlegung eines Fussweges wurde im Gestaltungsplan und Baubewilligungsverfahren gesichert. Formell ist dafür jedoch eine Umzonung vom «übrigen Gebiet» in die «Wohnzone» notwendig. Eine weitere erforderliche Anpassung betrifft die zweite Etappe Himmelrich 3. Um den Bau wie projektiert realisieren zu können, ist eine leichte Anpassung der Baulinie notwendig. Es ist vorgesehen, das Gebäude beim Anschluss ans Bleichergärtli leicht abzudrehen und um rund 3 Meter zu verlängern. Damit wird eine städtebauliche Aufwertung erzielt, der Aussenraum besser gefasst und die geplante Nutzung im Erdgeschoss betont.
Ja sorgt für Planungssicherheit
Vier von 19 Areal-Anpassungen betreffen also Projekte der abl und sind für deren Realisierung von grosser Bedeutung. Geben Sie mit Ihrem Ja zur BZO-Teilrevision grünes Licht für wegweisende Projekte, die unser Angebot an gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungen erhöhen und einen Mehrwert für unsere Mitglieder und die Stadt Luzern bedeuten.
Sonderfall Würzenbachmatte
Die Würzenbachmatte steht als separate Vorlage zur Abstimmung. Die Stadt Luzern hat die Einsprache der reformierten Kirche teilweise gutgeheissen und dabei auf die Auflage des gemeinnützigen Wohnungsbaus verzichtet. Demgegenüber verpflichtet sich die Bauträgerschaft, preisgünstige Wohnungen zu realisieren – konkret 10 Prozent unter der quartiersüblichen Miete. Das stellt die abl als gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft vor ein Dilemma: Grundsätzlich bedauern wir den Verzicht auf die Gemeinnützigkeit gemäss definierter Wohnraumstrategie. Andererseits überzeugen das Projekt und das Bekenntnis zum preisgünstigen Wohnraum. Was zählt, ist letztlich das Resultat – mehr preisgünstige Wohnungen.