Gesamtrevision Statuten

Wie die abl neue Statuten erhält

Bevor die Mitglieder Einsicht in den Statuten-Entwurf erhalten, wird er von verschiedenen Stellen juristisch geprüft.

Nach dem Mitwirkungsprozess im letzten Jahr hat der Vorstand an zwei Lesungen den Statutenentwurf beraten. Im November 2022 gehen die neuen abl-Statuten in die Urabstimmung. Nun steht das Vorgehen für Anträge und Abstimmung fest.

Die Projektverantwortlichen für die Gesamtrevision der abl-Statuten (siehe Box) haben sorgfältig im partizipativen Verfahren einen Statuten-Entwurf aufbereitet. An seiner Sitzung vom Februar verabschiedet der Vorstand den entsprechenden Vorschlag. Danach wird der Entwurf als erstes vom Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz juristisch begutachtet. Notwendig ist bei einer Gesamtrevision der Statuten auch die formelle Prüfung der Vorlage beim Kanton Luzern und beim Bundesamt für Wohnungswesen.

Einsicht in den Statuten-Entwurf
Im Sommer sollen sich die abl-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter ein Bild machen können. Dem Vorstand ist es ein Anliegen, dass die Mitglieder vor der ausserordentlichen Generalversammlung genügend Zeit haben, um sich mit den neuen abl-Statuten auseinanderzusetzen. Ab ungefähr Mitte August erhalten sie die Einladung zur ausserordentlichen Generalversammlung mit der Möglichkeit, sich für den Anlass anzumelden (vgl. Zeitplan). Zeitgleich steht der Statutenentwurf auf der Webseite zum Herunterladen bereit. Dieser ist synoptisch dargestellt – das heisst, die alten und neuen Artikel sind einander gegenübergestellt – und kommentiert. Personen ohne Internet können auf der Geschäftsstelle ein Print-Exemplar beziehen. 

Die Gesamtrevision der abl-Statuten 
Wie wollen wir in unseren Siedlungen zusammenleben? Was beinhaltet die abl-Genossenschaftsidee? Wofür stehen wir ein? Wie soll die abl wachsen, sich entwickeln? Das Projekt «Gesamtrevision Statuten» überprüft die Grundlagen der abl und hinterfragt den Kurs der Genossenschaft kritisch. Ende 2020 gestartet, nahmen interessierte Mitglieder im Frühling 2021 an einem Mitwirkungsprozess teil. Die Ergebnisse wurden an einem Workshop im Oktober 2021 weiter diskutiert und flossen in den neuen abl-Statuten-Entwurf ein. Im November 2022 stimmen die abl-Mitglieder über die neuen abl-Statuten ab. Der Vorstand beabsichtigt, die Statuten per 1. Juli 2023 – gleichzeitig mit den überarbeiteten oder neuen Reglementen – in Kraft zu setzen. So startet die abl auf neuem Fundament ins Jubiläumsjahr 2024.

Anträge von Mitgliedern
Gemäss Art. 25 Abs. 4 der bisherigen und gültigen Statuten können die Mitglieder bis sechs Wochen vor Beginn der ausserordentlichen Generalversammlung Anträge stellen und sind berechtigt und eingeladen, diese auch kurz zu begründen.
Anträge zum Statuten-Entwurf können ab Erhalt der Einladung bis spätestens 8. September 2022 per Post oder E-Mail an die abl-Präsidentin geschickt werden. Die eingegangenen Anträge werden gesichtet und für die Diskussion und Abstimmung an der ausserordentlichen Generalversammlung aufbereitet.
Der Versand der Unterlagen für die ausserordentliche Generalversammlung mit Traktandenliste und Informationen zu den eingegangenen Anträgen erfolgt am 22. September 2022 per E-Mail an alle Angemeldeten (mit Link zu den Dokumenten). 

Versammlung mit Diskussion und Abstimmung
Die ausserordentliche Generalversammlung findet am 20. Oktober 2022 statt. An der Versammlung präsentiert der Vorstand den Mitgliedern den Entwurf der neuen abl-Statuten. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion zum Entwurf des Vorstands und über allfällig eingegangene Anträge aus dem Kreis der Mitglieder. Die Diskussion an der ausserordentlichen Generalversammlung schliesst mit der 

Abstimmungsdispositiv für die schriftliche Urabstimmung
– Die unbestritten gebliebenen Artikel des Vorstands werden als Paket zur Abstimmung gebracht.
– Über die an der ausserordentlichen Generalversammlung obsiegenden Gegen- respektive Abänderungsanträge aus dem Kreis der Mitglieder wird einzeln abgestimmt. Sie werden den entsprechenden Artikeln gemäss Statutenentwurf des Vorstands gegenübergestellt. 
– Alle Urabstimmungen erfordern gemäss Art. 27 Abs. 3 der geltenden Statuten eine Zweidrittelmehrheit, um Eingang in die Statuten zu finden.

Abstimmung über statutenrelevante Anträge zu einzelnen Artikeln. Das bedeutet, dass die Vorschläge des Vorstands den Anträgen der Mitglieder gegenübergestellt werden. Massgebend ist das einfache Mehr. Für die Moderation dieser Diskussion und der nachfolgenden Abstimmung wird eine ausgewiesene Expertin aus dem Genossenschaftsrecht beigezogen: Mia Vorburger ist Rechtsanwältin und Leiterin des Rechtsdienst beim Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz.

Weitere Verarbeitung
Gemäss Statuten ist nach dieser Versammlung innerhalb von sechs Wochen die Urabstimmung durchzuführen (Art. 22 Abs. 2 Buchstabe a in Verbindung mit Art. 23 Abs. 2). Nach dem 20. Oktober 2022 können keine zusätzlichen Anträge mehr eingereicht werden. Die an der ausserordentlichen Generalversammlung durch das einfache Mehr beschlossenen Gegen- und Änderungsanträge werden gesammelt und vom Vorstand für die Urabstimmung aufbereitet. Die Abstimmungsbroschüre wird spätestens am 9. November 2022 bei allen Mitgliedern eintreffen.

Urabstimmung und Auszählung
An der Urabstimmung im November entscheiden die Mitglieder endgültig über die neuen Statuten der abl. Die Abstimmungszettel sind bis spätestens 24. November 2022 an die abl zu schicken (Poststempel 23. November 2022). Die Auszählung erfolgt am 25. November 2022. Dem Vorstand ist ein in jeder Hinsicht korrektes Vorgehen von grösster Bedeutung. Deshalb wird für die Überprüfung des Verfahrens und der Auszählung der Urabstimmung neben der Geschäftsprüfungskommission ein Notariat beigezogen. Nach der formellen Erwahrung des Abstimmungsresultats informiert die abl auf digitalen Kanälen, in den Medien und im abl-magazin über das Ergebnis.

Zeitplan Gesamtrevision Statuten
14. Februar 2022Verabschiedung Entwurf abl-Statuten im Vorstand
Bis Juli 2022Erstellen und juristische Prüfung Statutenentwurf
Anfang AugustEinladung ausserordentliche Generalversammlung an Mitglieder,
Statuten-Entwurf auf abl.ch und Geschäftsstelle einsehbar
Bis 8. September 2022Anträge an den Vorstand
Bis 21. September 2022Anmeldung für ausserordentliche Generalversammlung
22. September 2022Detailinformationen und Traktanden zur ausserordentlichen Generalversammlung
20. Oktober 2022Ausserordentliche Generalversammlung
9. bis 24. November 2022Urabstimmung (Poststempel 23. November 2022)
Dezember 2022Information über das Resultat
1. Juli 2023Voraussichtliches Inkrafttreten der neuen abl-Statuten