Aus dem Vorstand
Ruhende Mitgliedschaft nun möglich
An der ausserordentlichen GV vom Herbst 2022 wurde die «ruhende Mitgliedschaft» beschlossen. Die Rahmenbedingungen sind nun definiert.
Ab dem 1. Juli 2023 sind die neuen Statuten gültig. Diese erlauben neu eine «ruhende Mitgliedschaft» während eines Aufenthalts im Ausland. Hält sich ein Mitglied temporär im Ausland auf, zahlt die abl dem Mitglied das Genossenschaftskapital auf das hinterlegte Schweizer Bankkonto aus. Das Mitglied erhält während dieser Zeit den Status der ruhenden Mitgliedschaft. Die Rangpunkte werden «eingefroren», sprich, es werden weder neue generiert, noch gibt es Abzüge. Zudem wird für diese Zeit kein Jahreszins berechnet. Nach Rückkehr in die Schweiz kann das Mitglied das Genossenschaftskapital wieder neu bei der abl einzahlen. Nach eingegangener Zahlung wird der Status wieder auf «Mitglied» gesetzt und die Rangpunkte laufen weiter.
Bei Fragen zur ruhenden Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an mitglieder (at) abl.ch oder Rita Wismer, Fachfrau Mitgliederverwaltung, 041 227 29 45.